ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Präambel

Die AllBright Stiftung (im Folgenden: AllBright) bietet Schulungen, Workshops und Beratungsleistungen zu verschiedenen Themen (im Folgenden: Veranstaltungen) an. Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen AllBright und ihren Unternehmenskund:innen, die Veranstaltungen exklusiv für ihre Mitarbeiter:innen buchen (im Folgenden: Unternehmen).

 

1.    Anmeldung und Vertragsabschluss

Interessierte Unternehmen, die einzelne Formate exklusiv für ihre Mitarbeiter:innen buchen möchten, bekommen von AllBright ein schriftliches Angebot. Der Vertrag kommt mit einer schriftlichen Annahme des Angebots oder durch das Zusenden einer offiziellen Bestellung durch das Unternehmen zustande.

 

2.    Rechnung, Fälligkeit und Zahlung

Soweit nicht anderweitig vereinbart, stellt AllBright die Rechnung für die Veranstaltung nach durchgeführter Veranstaltung aus oder - wenn sich die Veranstaltungen über mehrere Monate verteilen - am Ende eines jeden Monats. Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, soweit dies in der Rechnung nicht anders aufgeführt ist. Der Rechnungsversand erfolgt in der Regel per E-Mail.

 

3.    Stornierung

Unternehmen können jederzeit schriftlich, z. B. per E-Mail oder Brief vom Vertrag zurücktreten. Im Falle eines Rücktritts erhebt AllBright folgende Stornierungsgebühren:

-        bis 21 Tage vor Veranstaltung: kostenfreie Stornierung

-        21-14 Tage vor Veranstaltung: 25% des vereinbarten Honorars

-        13 - 7 Tage vor Veranstaltung: 50% des vereinbarten Honorars

-        ab weniger als 7 Tage vor Veranstaltung: 100% des vereinbarten Honorars.

 

4.    Absage von Veranstaltungen

AllBright behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigen, von AllBright nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung der Referent:innen, höhere Gewalt), abzusagen. Unternehmen werden hierüber unverzüglich schriftlich unterrichtet.

Etwaige bereits entrichtete Gebühren werden in diesem Fall umgehend erstattet, wenn AllBright keinen anderen angemessenen Termin anbieten kann.

Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die aus der Absage oder der Schulungsänderung entstehen, sind ausgeschlossen.

 

5.    Durchführung von Onlineveranstaltungen

Wenn für die Teilnahme an einer Online-Veranstaltung ein Zugangslink oder Passwort erforderlich ist, so ist das von den Teilnehmer:innen vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

Eine Haftung bei Zugangsmanipulationen durch Dritte für die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netzen, andere Server, Software und Daten Dritter sowie bei Malsoftware Dritter ist ausgeschlossen. Unsere Haftung ist auch ausgeschlossen, wenn die Veranstaltung aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, über das Internet nicht erreichbar ist. Wir haften auch nicht für bestimmte Datendurchsatzraten und Datenverkehrskapazitäten sowie die für die einzelnen Server zur Verfügung stehenden Bandbreiten oder von uns nicht verschuldete Mängel bei den Zugriffsmöglichkeiten Dritter.

 

6.    Änderungsvorbehalte

Die Veranstaltungen umfassen die in der Veranstaltungsübersicht beschriebenen Bestandteile. AllBright ist jedoch berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der gebuchten Veranstaltung für die Teilnehmer:innen nicht wesentlich ändern.

AllBright ist berechtigt, die vorgesehenen Referent:innen im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere, hinsichtlich des angekündigten Themas ebenso qualifizierte Personen zu ersetzen.

Die im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte sind ausgeschlossen.

 

7.    Urheberrechte

Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. AllBright überlässt die Veranstaltungsunterlagen nur zur bestimmungsgemäßen Nutzung im Rahmen der Veranstaltung.

Die Änderung der Veranstaltungsunterlagen und die Nutzung geänderter Fassungen, die öffentliche Zugänglichmachung von Veranstaltungsunterlagen sowie die Verwendung innerhalb des Unternehmens sind nicht gestattet.

Die – auch auszugsweise – Vervielfältigung, kostenlose oder entgeltliche Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung der Veranstaltungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von AllBright gestattet.

Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.

 

8.    Foto- und Videoaufnahmen

AllBright weist darauf hin, dass die Teilnehmer:innen an den Veranstaltungen sich grundsätzlich damit einverstanden erklären, dass in einigen Fällen im Rahmen der Veranstaltung gefilmt und/oder fotografiert wird und diese Bild- und Tonaufzeichnungen verbreitet werden dürfen, sofern die Teilnehmer:innen dem nicht ausdrücklich widersprechen.

 

9.    Datenschutz

Im Zusammenhang mit der Anmeldung zu sowie der Durchführung einer Veranstaltung erhebt AllBright personenbezogene Daten, wie Namen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Unternehmen sowie Position im Unternehmen, die unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet werden. Ergänzend verweisen wir auf unsere Datenschutzbestimmungen, abrufbar im Internet unter https://www.allbright-stiftung.de/disclaimer. Zur Vorbereitung der Veranstaltung können Daten an Referent:innen übermittelt werden.

AllBright weist auch darauf hin, dass bei Onlineveranstaltungen der Datenschutz nicht umfassend gewährleistet werden kann und Dritte unter Umständen technisch in der Lage sind, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Kommunikationsverkehr einzusehen. Eine hieraus resultierende Haftung ist ausgeschlossen.

 

10. Schlussbestimmung

Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Diese Teilnahmebedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für den Fall einer Lücke dieser Teilnahmebedingungen.

Von diesen Teilnahmebedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Das gilt auch für den Fall des Verzichts auf dieses Schriftformerfordernis.